Vetternwirtschaft oder nur eine Instinktlosigkeit?

Manchmal hat das Leben nicht nur seine Tücken, es hält hin und wieder auch noch Überraschungen parat. Eine dieser Überraschungen war die prompte Reaktion von OB König auf die Dienstaufsichtsbeschwerde der Bürgerschaftsfraktion DIE.LINKE. Die Kollegen bemängeln die freihändige Vergabe eines Gutachtens durch den OB an die Greifswalder Anwaltskanzlei Hardtke, Svensson und Partner zur Prüfung der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses zum Verkauf von 49,9 % der städtischen Anteile an der WVGmbH. Besonders brisant „ dabei ist, dass Prof. Hardtke für die CDU-Fraktion seit Jahren im Finanzausschuss mitarbeitet“.

Michael Steiger, Mitglied d. Bürgerschaft
Michael Steiger, Mitglied d. Bürgerschaft

Nach der Kommunalverfassung und der Hauptsatzung müssen Verträge mit Mitgliedern der Bürgerschaft oder der Ausschüsse je nach Auftragsvolumen durch den Hauptausschuss oder die Bürgerschaft genehmigt werden.

Eine solche Genehmigung hat es, obwohl Anwalt Hardtke für die Christdemokraten im Finanzausschuss als sachkundiger Bürger sitzt, nicht gegeben.

Spitzfindig versucht OB König nun eine stillschweigende Zustimmung zu dieser Auftragsvergabe zu konstruieren, denn schließlich hätte ihn die Bürgerschaft ermächtigt den Verkaufsbeschluss umzusetzen. „Der Hauptauschuss ist in seiner Sitzung Ende Dezember mit großer Mehrheit dem Vergleichsvorschlag der Anwaltskanzlei Prof. Hardtke und Partner gefolgt, hat damit auch die Beauftragung genehmigt“, verkündet die Pressestelle der Stadt.

Alles gut? Mitnichten!

Als OB König in den Sog der Schelsky-CDU-Spendenaffäre geriet und gegen ihn wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde, beauftragte das Stadtoberhaupt den Prof Hardtke mit seiner juristischen Vertretung.

Wegen dieser privaten Verquickungen hat die Sache mindestens ein Geschmäckle und ist ganz gewiss eine politische Instinktlosigkeit.

Da nutzt es denn auch wenig, wenn der OB darauf verweist, dass die Stadt durch die Tätigkeit des Anwalts die Stadt 1,5 Millionen Euro vereinnahmen konnte. Denn ein Großteil des Geldes dürfte für die Kosten des nicht realisierten Verkaufes ausgegeben werden müssen, sind also keine wirklichen Mehreinnahmen.

5 Kommentare bei „Vetternwirtschaft oder nur eine Instinktlosigkeit?“

  1. Aber es wird ganz munter verbreitet:

    http://www.mvregio.de/show/190635.html

    Daß er dabei auch gleich seine Weste „weißt“, versteht sich von selbst…

  2. Stellten die Gutachter nicht fest, dass an der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses – da bin ich jetzt nicht ganz sicher – eine Unterschrift des OB oder ein Siegel fehlte und der Vertrag auch deshalb unwirksam gewesen sei? Wenn dies denn zutreffend ist, müssten sich König, Hochheim, Hochschild und Co. nicht in den Staub werfen und bei den vier Klägern und dem Verfassungsrichter um Vergebung bitten?

  3. Wer sagt uns denn, dass der ausgehandelte Vergleich so günstig für die Stadt war? Wenn ein lupenreiner Kapitalist wie Sy Schlüter so schnell einem Vergleich zustimmt, ist dieser sicher zu seinem Vorteil ausgefallen.
    Die Aktienentwicklung seit dem Vergleich spricht Bände. Die Aktie hat sich nach dem Vergleich von ihrem Tiefpunkt mit 2,30 € bis heute fast verdoppelt. Die Marktkapitalisierung ist damit um ca. 17 Mio € gestiegen.
    Aber was sagt, oder lässt die KWG AG auf Ihrer Homepage sagen:
    Belastungsfaktor vom Tisch
    … Durch die Einigung mit der Stadt Greifswald konnte ein potenzieller Rechtsstreit
    vermieden werden. Streitpunkt wäre die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages
    gewesen. KWG zufolge lag kein wirksamer Zustimmungsbeschluss der Bürgerschaft
    zum Anteilskauf vor. Auf der anderen Seite wäre die Refinanzierung des Deals über
    eine geplante Kapitalerhöhung durch die Finanzkrise für KWG schwierig geworden. In
    Anbetracht des Risikos deutlich höherer Schadensersatzleistungen im Falle einer
    Niederlage der KWG in einem Rechtsstreit ist die Entschädigung i.H.v. EUR 1,5 Mio.
    für KWG vertretbar. …
    An anderer Stelle beschreibt der KWG-Vorstand den Markt für Übernahmen von Wohnungsunternehmen: … Portfolios (d.h. Wohnungsunternehmen) sei(en) aufgrund ihrer Größe … derzeit nicht finanzierbar.
    Das war aber schon zur Zeit der Vertragsunterzeichnung so. Die Strafe für die KWG AG ist denkbar gering ausgefallen.
    Eigentlich müssten die Greifswalder Monopoly-Spieler den gleichen Betrag zusätzlich in die Stadtkasse zahlen, um für die Zukunft von solchen Unternehmungen geheilt zu sein. Im Gegenzug würden sicher alle Mitglieder der Bürgerschaft von einer Dienstaufsichtsbeschwerde absehen.

  4. In Greifswald führte die CDU den letzten OB-Wahlkampf tatsächlich mit Schmiergeldern eines verurteilten Wirtschaftskriminellen, wie konnte so etwas nur geschehen?

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