Mehr Leute in Lohn und Brot bringen, möchte die ARGE. Um das zu erreichen, setzt sie auf eine gezieltere Betreuung und Vermittlung von ALG II-Berechtigten.
Eine Selbstverständlichkeit, meine ich. Und darüber hinaus der gesetzliche Auftrag der ARGEn seit dem 01.01.05, seit Einführung des SGB II.
Obwohl im Augenblick nicht zu prognostizieren sei, wie die wirtschaftliche Entwicklung wegen der Wirtschaftskrise bis Ende des Jahres aussehen wird, soll dieses Ziel erreicht werden. Es ist zwar immer schön, wenn sich jemand ein ehrgeiziges Ziel setzt, nur sollte es realistisch sein. Arbeitsmarktexperten gehen mittlerweile von mehr als 4 Millionen Arbeitslosen bis Ende des Jahres aus, und das sind nur die offiziell gezählten. Aber ausgerechnet an Greifswald soll diese Entwicklung vorbei gehen und die Zahl der ALG II-Berechtigten sinken.
Was ist also der Grund, gerade jetzt mit solchen Vorstellungen in die Öffentlichkeit zu gehen? Vielleicht liegt es ja daran, dass in Planungsbriefen und Zielvereinbarungen eine Einsparung der passiven Leistungen (in Wesentlichen Geldleistungen) von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr ausgegeben wurde. Damit nicht der Eindruck entsteht, dies würde mittels Sanktionen und ungerechtfertigten Leistungskürzungen erreicht, muss schon etwas anderes herhalten. Und sei es eine Selbstverständlichkeit.
Selbst wenn nicht gezielt sanktioniert und gekürzt wird (was wir niemandem unterstellen wollen), so erhöht sich doch der Druck auf einzelne SachbearbeiterInnen, das Ziel der Einsparungen zu erreichen und ggf. einzelne Anträge und Ansprüche zu verwehren. Die berechtigte Kritik des Bundessozialgerichts an solchen Vorgaben wird schlicht ignoriert.
Auch geschönte Zahlen dürfen nicht fehlen. So heißt es verharmlosend, dass im Februar mehr als 4000 arbeitsuchende Menschen bei der ARGE registriert gewesen seien. Klingt jedenfalls besser als über 6000 erwerbsfähige ALG II-Bezieher. Und da sind Kinder, Nichterwerbsfähige und all diejenigen, die überhaupt keine Leistungen (z.B. wegen Partnereinkommen) beziehen, nicht mitgezählt.
[…] der Betroffenen handelt, die nicht zur Disposition stehen. Ich befürchte, dass es ähnlich wie bei berüchtigten Zielvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit zur (rechtswidrigen) Abwehr von Rechtsansprüchen kommt. Es erhöht sich doch der Druck auf […]