Langzeitaufgabe für die neue Bürgerschaft
Die kommunalpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Britta Haßelmann, hat ein Thema aufgenommen, unter dem wir in Greifswald (WVG-Aufsichtsrat, Theater-Aufsichtsrat) auch schon gelitten haben: die Geheimniskrämerei der Gremien kommunaler Gesellschaften wie der WVG, der Stadtwerke oder der Theater Vorpommern GmbH.

Standardausstattung für Aufsichtsräte kommunaler Gesellschaften. Photo: tiierisch.de
Im Unterschied zu anderen Parteien sind in der grünen und unter ihren SympathisantInnen vergleichsweise wenige städtische Auftragsnehmer. Ob das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist, kann man diskutieren. Aber es ist auch naheliegend, daß die Forderung der Grünen nach Transparenz und Öffentlichkeit des Geschäftsgebarens kommunaler Gesellschaften von anderen nicht so bereitwillig unterstützt wird. Dabei fallen in den Gremien der kommunalen Gesellschaften mindestens so wichtige Entscheidungen wie in denen der Bürgerschaft, von denen nur der Hauptausschuß regelmäßig nicht-öffentlich tagt, die Gremien der Gesellschaften sind alle nicht-öffentlich und mit strikter Geheimhaltung belegt.
Aus der Begründung eines Antrags zur Änderung des Gesellschaftsrechts bezüglich kommunaler Gesellschaften:
“Immer mehr Aufgaben der Daseinsvorsorge von der Wasserversorgung bis zur Abfallbeseitigung haben Städte und Gemeinden in Gesellschaften – GmbHs oder Aktiengesellschaften – überführt. Für diese Gesellschaften schreibt das Gesellschaftsrecht vor, dass deren Aufsichtsratssitzungen nicht-öffentlich tagen. Deshalb können wichtige kommunale Entscheidungen getroffen werden, über die die Öffentlichkeit und die Gemeinderäte nur unzulänglich informiert werden. Die Geheimniskrämerei in kommunalen Gesellschaften schließt auch kleinere Gemeinderatsfraktionen aus, die in der Regel nicht in den Aufsichtsratsgremien vertreten sind. Solche intransparenten Entscheidungen sind das Gegenteil von dem, was gelebte Demokratie vor Ort braucht, nämlich Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Dies haben auch schon einige Gerichte erkannt, konnten sich in der Rechtsprechung jedoch nicht durchsetzen. Wir fordern deshalb Rechtsklarheit zu schaffen und das Gesellschaftsrecht dahingehend zu ändern, dass die Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften in privater Rechtsform künftig öffentlich tagen dürfen.”
Ein Umstand und eine Forderung, über die man in der Greifswalder Bürgerschaft vielleicht auch einmal nachdenken sollte…
Hier die Rede von Britta und hier der Antrag der Bundestagsfraktion.



1. greifswalder
Kommentar vom 20. Juni 2009 um 15:17
Klasse, herrlich Grüns. Ihr schafft es ,dass ich, trotz allen Ernstes, herzhaft lachen kann. So lässt sich diese miese Politik ertragen.
Ein ganz wichtiges Thema, nicht nur in Greifswald.
Zitat: “Korruption gedeiht, wo das Geheimnis regiert”.