Haushaltssicherung – Öffentliche Diskussion der Streichliste

Leider hat es nicht geklappt. Die Stadt Greifswald stand kurz davor, einen ausgeglichenen Haushalt für 2010 aufstellen zu können. Das hätte zum Beispiel bedeutet, dass wir 2010 kein Geld mehr für Kreditzinsen hätten ausgeben müssen. Mit diesem Geld kann man schließlich Schöneres anfangen.

Doch nun haben uns die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Politik des Landes gegenüber den Kommunen dazwischen gefunkt. Es sieht im Moment so aus, dass wir in den nächsten Jahren kräftig sparen müssen, damit wir kreditwürdig bleiben. Denn nur, wenn die Stadt kreditwürdig ist, können wir Investitionen tätigen.

Deswegen hat die Stadtverwaltung eine Liste vorgelegt, die Vorschläge enthält, wie die Stadt Ausgaben sparen und Einnahmen erhöhen könnte. Wichtig ist dabei:

1. Die Liste ist keine Beschlussvorlage, sondern eine Ideensammlung.
2. Die Liste enthält sowohl Einsparvorschläge, als auch Ideen, wie die Einnahmen der Stadt erhöht werden könnten.
3. Die Fraktionen, Ausschüsse und Ortsteilvertretungen müssen die Vorschläge nun diskutieren. Am Ende entscheidet dann die Bürgerschaft, wie die Stadt in den nächsten Jahren mit dem Geld umgeht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünscht sich eine möglichst breite Diskussion über die Finanzen der Stadt. Deswegen stellen wir hier die Ideensammlung der Stadtverwaltung zur Diskussion. Alle Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände, Vereine, Institutionen, Finanzexperten sind aufgefordert, sich mit Bemerkungen, Änderungsvorschlägen und inhaltlichen Hinweisen an der Debatte zu beteiligen.

Und nicht zu vergessen: Auch ganz neue Vorschläge, wie gespart oder die Einnahmen erhöht werden können, sind gefragt.

Unverzichtbar für die Diskussion sind zwei Papiere: Die Prioritätenliste mit den Vorhaben für die Jahre 2010ff und die berühmte “Streichliste“, die schon für viel Unruhe gesorgt hat. Sie ist eine Vorschlagsliste, die selbst wiederum zusammengestrichen werden kann (und muß); sie kann aber auch erweitert werden!

8 Kommentare

1. Manfred Peters

Kommentar vom 13. September 2009 um 13:00

Die Diskussion um die Haushaltssicherung kommt auf der einen Seite nicht so richtig in Gange, nimmt über die Medien inzwischen aber absurde Züge an. So wird aus einem Konsolidierungsbedarf (Defizit) des Amtsleiters für Wirtschaft und Finanzen von 13,8 Mio. € im Vorpommernblitz heute:
“… Die Grundsteine dafür sind gelegt, laut D. Wille könne die Stadt bis 2013 rund 13,8 Mio. € zur Seite packen, weil sie in den vergangenen Jahren die Fehlbeträge und Kosten für Kredite senken konnte….”
Also wie denn nun, haben wir ein Defizit oder einen “zur Seite gepackten” Überschuss? Ich denke das Erstere. Aber Aufklärung tut erst einmal Not. Herr Hochheim, ich glaube Sie müssen übernehmen!
1. Frage: Was kann das Innenministerium laut Kommunalverfassung wirklich von Greifswald an Einsparungen fordern? Ich habe unter den einschlägigen Paragraphen nichts Konkretes gefunden.
2./3. Frage: Sind die Einsparungen, die Hr Arenskrieger für das technische Rathaus prognostiziert hat, in der Prognose für 2011-2013 enthalten und gibt es bei der Baurealisierung ggf. schon für das Jahr 2010 Einsparpotential?
Zitat OZ Wochenendausgabe, 24. März 2007 :
“… Mit der Ansiedlung des Technischen Rathauses in der Innenstadt sollen fünf Ämter, darunter das Ordnungsamt und das Bauamt, zentral an einem Platz angesiedelt werden. „Wir sparen damit 500 000 Euro Bewirtschaftungskosten pro Jahr“, so Arenskrieger.”
Mehr Versuche, die Diskussion anzuregen hier:
http://www.webmoritz.de/2009/09/10/die-krise-erreicht-den-greifswalder-stadthaushalt/#idc-container
oder,
http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/leserbriefe_artikel_komplett.phtml?SID=c7cc7e3ae57c303b167881bb30bd5522&param=news&id=2542850

2. Dietger Wille

Kommentar vom 14. September 2009 um 12:35

Hier der Versuch einer Antwort:

Der Konsolidierungsbedarf der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beträgt im Finanzplanzeitraum 13,8 Mio. EUR. Er setzt sich zusammen aus 2,8 Mio. EUR Altfehlbeträgen und den aus der Planung in den Folgejahren neu erwarteten Fehlbeträgen. Insofern geht es tatsächlich nicht darum 13,8 Mio. EUR „zur Seite zu packen“. In der Pressekonferenz, die Auslöser des Artikels des Blitz war, brachte ich die Zuversicht zum Ausdruck, dass uns die Konsolidierung durch Einsparungen und Mehreinnahmen in dem genannten Volumen gelingen könne. Grund für diese Hoffnung ist neben der ausgesprochen günstigen Ausgangsposition, die sich Bürgerschaft und Verwaltung in den letzten Jahren erarbeitet haben, das Volumen der Ideenliste. Dabei stehen ca. 18 Mio. EUR „Ideen“ einem Bedarf von 13,8 Mio. EUR gegenüber. Die Bürgerschaft hat also Spielraum, um zu entscheiden. Mit jeder neuen Idee, die hinzukommt, wird dieser Spielraum größer. Natürlich gelingt die Konsolidierung nur, wenn am Ende der Diskussion auch Entscheidungen im notwendigen Volumen getroffen werden.

zu 1.
Die konkret möglichen Forderungen, die das Innenministerium an die Stadt richten und durchsetzten kann ergeben sich aus einer Haushaltsanalyse der jeweiligen Kommune unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätzen der Kommunalverfassung. Insofern können die möglichen Forderungen „nur“ abgeleitet werden.

Gemäß § 43 Abs. 2 der Kommunalverfassung in der gemäß § 16 KommDoppikEG M-V weiter geltenden Fassung, ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. Gelingt dies nicht hat die Gemeindevertretung gemäß § 43 Abs. 3 Kommunalverfassung ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Das Innenministerium versucht, als für uns zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Einhaltung dieser Pflichten durchzusetzen.

Für uns bedeutsam und für das Innenministerium entscheidungsrelevant wird die Frage des Haushaltsausgleiches nach § 49 Abs. 4 der Kommunalverfassung. Danach sollen Genehmigungen nach dem Grundsatz einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden. Sie können unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie sind in der Regel zu versagen, wenn die beabsichtigte Belastung mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang steht. Dies bedeutet im Klartext, dass die Genehmigungen für Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und den Stellenplan nicht oder nur unter Auflagen erteilt werden, wenn die Gemeinde nicht darlegen kann, dass die dauernde Leistungsfähigkeit gegeben ist. Diese wird anhand der Finanzplanung (aktuell 2009-2013) beurteilt. Werden die Defizite nicht innerhalb des Finanzplanzeitraumes abgebaut, so gilt die dauernde Leistungsfähigkeit als weggefallen oder zumindest gefährdet. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist im Haushaltsjahr 2010 mehr denn je auf die Genehmigung von Krediten angewiesen, da mehrere große Projekte des Vermögenshaushaltes wie der Umbau der Grundschule Greif, der Umbau des Technischen Rathauses, die Sanierung des Jahn-Gymnasiums Haus II und der Ersatzneubau für die Kita am Grünland fortgeführt werden müssen und gleichzeitig neuer Investitionsbedarf besteht. Kommen die Kreditgenehmigungen nicht, wird der Vermögenshaushalt erheblichen Einschränkungen unterliegen.
(Anmerkung zu den Rechtsvorschriften: Durch das KommDoppikEG M-V vom 14. Dezember 2007 wurden die Kommunalverfassung und weitere Vorschriften geändert. Für kameral buchende Kommunen (wie Greifswald) gelten aber ein Teil der alten Regeln bis Ende 2011 fort. Die genannten Vorschriften sind alte Vorschriften in fortgeltender Fassung. Deshalb bitte beachten welche Fassung die jeweiligen Vorschriften haben, da im Netz in der Regel nur die neuen Vorschriften zu finden sind. Ein guter Vergleich alter und neuer Regeln findet sich unter http://cms.mvnet.de/land-mv/NKHR_prod/NKHR/Ergebnisse/Regelwerk/Gesetz_zur_Reform_des_Gemeindehaushaltsrechts_vom_14.12.2007/01_KV_M-V_Abschnitt4_42a-62_Entwurf_2007-01-24.pdf )

zu 2./3.
Ein Teil der genannten Einsparungen sind ab 2012 bereits im Finanzplan enthalten. Dies sind vor allem Ausgaben wie Mieten, deren Höhe bereits heute sehr genau feststeht und die künftig nicht mehr aufzubringen wären. Es wird aber noch weitere Effekte in nennenswertem Umfang geben.

Für 2010 werden noch keine Einsparungen erwartet.

Dietger Wille
Abteilungsleiter Finanzcontrolling, Kämmerei und Statistik
Tel.: 521290
Mail: d.wille@greifswald.de

3. Gregor Kochhan

Kommentar vom 15. September 2009 um 10:50

Dr. Berndt Frisch meint zur Streichliste:

Leserbrief zu: Ärger um die Streichliste…. ( OZ vom 10. September 2009)

Gspart werden darf nicht nach dem Rasenmäherprinzip

Es war zu erwarten, dass sich nach dem Bekanntwerden der Sparpläne der Verwaltung viele Vereine zu Wort melden, die von ihrer Existenzangst sprechen. Deshal habe ich an meine Parteifreunde in der Bürgerschaftsfraktion der FDP die Bitte gerichtet, dass bei möglichen Einsparungen bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege nicht nach dem ” Rasenmäherprinzip” verfahren werden darf. So erhalten verdienstvoll arbeitende Selbsthilfegruppen, die unter dem Dach des Behindertenforums wirken, unabhängig von ihrer Mitgliederzahl eine Maximalförderung von 500 Euro. Da kann wohl nichts mehr eingespart werden. Sorgsamer muss dagegen bei Großprojekten auf Einsparpotential geachtet werden. Auch dafür gibt es ein Beispiel: Kürzlich berichtete die OZ, dass sich die Fertigstellung des Ersatzneubaus der ” KiTa Am Grünland” verzögert, da weniger Fördermittel fließen. Vor der Beschlussfassung in der Bürgerschaft 2008 hatte ein freier Träger die Einrichtung bauen wollen. Nur die Greifswalder FDP sprach sich dafür aus, die Verantwortlichen der Verwaltung und die überwältigende Mehrheit wollten ein kommunales Projekt. Dass FDP-Bürgerschaftsmitglied Torsten Hoebel als einziges Mitglied des Gremiums gegen diese Absicht votierte fand in der euphorischen Berichterstattung keine Erwähnung. Und nun: Die Leidtragenden sin die Kinder, die auf eine neue KiTa warten müssen, aber der freie Träger hat inzwischen an anderer Stelle mit einem Neubau begonnen. Das konnte er, weil ihn plötzlich die Stadt, angesichts steigender Kinderzahlen, doch brauchte. Er ist zu seiner schnellen Projektreduzierung nur zu beglückwünschen. Hätte die Bürgerschaftsmehrheit 2008 anders entschieden, gäbe es für die Grünlandkinder schon eine neue KiTa und die Stadt hätte Hunderttausende Euro gespart und müsste nun nicht kleine Vereine zur Kasse bitten.

Dr. Berndt Frisch

4. Blindenhund

Kommentar vom 15. September 2009 um 16:26

Es gibt einige unsinnige Bauvorhaben angefangen von Bürgersteigsanierungen im Thälmannring bis hin zu den Überlegungen der Wiederbelebung der Eisenbahnrücke im Museumshafen. Bei diesen Bauvorhaben wird offensichtlich nicht gespart, sei es um die Seilschaften eines Malermeisters am Leben zu halten oder einfach nur um an Bundes- und Landesgelder zu kommen. Solange dort beim Hauptposten des Haushaltes nicht generell der Rotstift angesetzt wird, verbietet sich jede Streichung im sozialen Bereich.

5. Ralf

Kommentar vom 16. September 2009 um 08:06

Im Haushaltsrecht ist es leider nicht immer so einfach (keine Brücke = keine notwendigen Kürzungen im Sozialbereich). Es gibt zwei Haushalte der Stadt, den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. So ist die Sanierung der Eisenbahnbrücke im Vermögenshaushalt zu veranschlagen (Erhaltung oder Mehrung des stadteigenen Vermögens) und die Ausgaben im Sozialbereich im Verwaltungshaushalt. Sich die Brücke zu sparen hilft also nicht unbedingt in diesem Fall.
Allerdings ist es richtig darauf hinzuweisen, sich unsinnige Bauvorhaben zu sparen. Denn wie an der Stadthalle zu sehen sein wird, erzeugen Investitionen immer Folgekosten. Und zumindest diese Folgekosten sind im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen (Zuschuss der Stadt an das Theater zur Zahlung der Pacht usw.). Diese Gelder können dann nicht an anderer Stelle ausgegeben werden (wer wird denn die Stadthalle hinerher nutzen…). Bauvorhaben können aber auch zur Entlastung des Verwaltungshaushalts beitragen wenn z.B. energetische Sanierungen betrieben werden. Darum unser ständiges Drängen, endlich in Kitas und Schulen zu investieren (ein bisschen was passiert ja).
Es fällt schwer, sich zu einzelnen Posten der Streichliste zu äußern. Sie ist so lang, dass man aber ins grübeln kommt. Warum wurden bestimmte Dinge nicht schon früher gemacht? Angeblich haben wir doch eisern gespart. Ich hoffe, dass es wenigstens diesmal zu einer fruchtbaren Diskussion darüber kommt, wer denn jetzt sein Schärflein beitragen soll. Das letzte Mal wurde nämlich z.B. den Reinigungskräften Gehalt gekürzt, um eine Grundsteuererhöhung zu vermeiden (CDU/SPD-Vorschlag). Ich höre nämlich Axel Hochschild schon wieder wettern, in einer solchen wirtschaftlichen Situation könne man keine Steuern erhöhen (ging übrigends auch nicht als es lief). Die Grundsteuererhöhung hätte jedem Grundstückseigentümer im Durchschnitt Zusatzkosten von wenigen Euro beschert. Von den Reinigungskräften wissen wir, dass viele jetzt zur Arge gehen müssen, um zusätzlich Leistungen zu beantragen (laut Herrn Arenskrieger verdienen sie ja richtig gut…). So werden nämlich die Lasten in dieser Stadt verteilt. Hoffen wir, dass es diesmal anders kommt.

6. Blindenhund

Kommentar vom 16. September 2009 um 14:27

Tut mir leid, aber dann ist es notwendig zwischen den beiden Haushalten umzuschichten. Wer in Beton investiert und die Menschen auf der Strecke lässt, gehört aus dem Amt gejagt.

7. Ralf

Kommentar vom 16. September 2009 um 15:42

Wenn das rechtlich ginge hätten wir das längst vorgeschlagen. Da müssten grundsätzliche Regeln des Haushaltsrechts auf Bundes- und Landesebene geändert werden. Es ist also tatsächlich keine Frage guten Willens.

8. Manfred Peters

Kommentar vom 19. September 2009 um 09:00

Wie wäre es, wenn wir in Greifswald für die “notwendigen” Investitionen auch einmal das “Quickborner Modell” diskutieren? Ich wäre schon bereit mich daran zu beteiligen.
Siehe:
http://konsumpf.de/?p=5516
oder:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/249/484683/text/

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