Streichkonzert
Ich wünsche eine aufregende, aber ergebnisträchtige Sitzung der Bürgerschaft heute abend. Wir hatten die Streichliste ja bereits veröffentlicht und diskutiert.
Interessant ist auf der heutigen Tagesordnung der sehr späte Punkt 6.10 Übernahme einer Bürgschaft für den Greifswalder Sportverein 05/144. Mal schaun, wie sich das mit der Streichliste verträgt…



1. Manfred Peters
Kommentar vom 2. November 2009 um 09:18
Gibt es keine Termingrenzen für nachträglich aufzunehmende Tagesordnungspunkte? Weder im Stadtblatt 22 vom 28.10.09 noch hier:
http://ratsinfo.greifswald.de/ratsinfo/pdf16607.pdf;jsessionid=41AC992DB0817E305E9D3CFAF7F1866F?b=16607&m=330&n=QXVzaGFuZw==&t=1
ist der TOP 6.10 aufgeführt.
Die Hauptsatzung sieht eigentlich folgende Prozedur vor:
§ 5
(1) Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung gesetzt
werden sollen, müssen dem Präsidenten der Bürgerschaft spätestens 2 Wochen
vor der Sitzung der Bürgerschaft in schriftlicher Form vorgelegt werden. Dies gilt
nicht für Angelegenheiten, die sich in der Ausschussberatung befinden und für
dringliche Sitzungen.
(2) Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen. Sie sind zu be
gründen.
§6
Tagesordnung
…
(3) Die Bürgerschaft kann während der Sitzung mit Zustimmung der Mehrheit aller
Mitglieder der Bürgerschaft die Tagesordnung um dringende Angelegenheiten
erweitern. Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen oder die Reihen
folge der Tagesordnungspunkte zu ändern, kann mit einfacher Mehrheit
entschieden werden.
Meine Fragen/Schlussfolgerung: Hat der Präsident der Bürgerschaft diesen TOP bisher geheimgehalten? Wie lautet der Antrag zum TOP 6.10.? Der TOP 6.10. kann erst nach Zustimmung der Bürgerschaft behandelt werden.