Unter der Überschrift „Immer wieder Ärger mit der Arge“ berichtet heute die OZ auf Seite 2 des Greifswalder Lokalteils über rechtswidrige Praktiken der hiesigen ARGE. Gut so!
Ärgerlich dabei aber das Beschönigen seitens der ARGE, die auch noch versucht ihr Handeln zu rechtfertigen. Denn das, was dort beschrieben wird, unzulängliche, fehlende bzw. falsche Beratung und rechtswidrige Kürzung der ohnehin zu knappen Regelleistung gehört seit Jahren zum Repertoire der ARGE. Diese Praxis, insbesondere auch die Kürzung der RL wegen eines Krankenhausaufenthaltes, ist der Grund für die Verleihung des „Verbogenen Paragraphen“ durch die Evangelische Obdachlosenhilfe im Jahre 2008.
Es ist schlicht nicht so, dass die Kürzung der Regelleistung wegen eines stationären Aufenthaltes vor dem Jahre 2008 vorgeschrieben war. Die ARGE mag zwar dies als ständige Praxis so gehandhabt haben, rechtswidrig war es aber schon immer, siehe u.a. hier. Bereits 2006 ist die hiesige ARGE durch das Diakonische Werk der Pommerschen Evangelischen Kirche auf diese rechtswidrige Praxis hingewiesen worden, und wie es aussieht, bis heute ohne Erfolg.
Die ARGE hatte mehrfach Gelegenheit, insbesondere auch im Vorfeld der Verleihung des verbogenen Paragraphens, ihre rechtswidrigen Praktiken zu überdenken. Sie scheint jedoch völlig beratungsresistent zu sein. Trotzdem werden wir Grüne, wie bisher, die ARGE genauestens beobachten.
Update:
Eine andere Sicht der Dinge lest Ihr/lesen Sie hier.
[…] ARGE Politik – Greifswald wird Grün […]
[…] Etwas beschönigend, denn was ist, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eine postive Entscheidung erlauben würden, aber der “Kunde” trotzdem sein Recht nicht erhält (s.o.)? Die unzähligen gewonnenen Widersprüche und insbesondere Klagen belegen, dass vielen trotz eines Anspruchs nicht geholfen wird. Wir erinnern uns… Es sind nicht nur die zugegebenermaßen schlechten Gesetze, sondern auch rechtswidrige Entscheidungen der Jobcenter. […]