“Ein-Euro-Jobs” und noch was
Die OZ hat heute einiges zur Sozialpolitik zu bieten. Unter den Überschriften „Systemfehler macht Ein-Euro-Jobs teuer“ und „Fehler im System verteuert Ein-Euro-Jobs“ wird die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Trägerpauschale bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (fälschlicherweise als Ein Euro-Jobs bezeichnet) dargestellt. Eine Verlinkung erspare ich mir, da nur für Abonnenten zugänglich. Kommentiert wird dies als „der stille Skandal“. Warum still?
Ist nicht schon des Öfteren nachgefragt worden, was unsere städtische (!) ABS mit ihren 700 „Ein-Euro-Jobbern“ so macht und wo die Trägerpauschale von monatlich ca. 100.000,- Euro bleibt? Gelegenheiten nachzufragen, gab´s genug.
Aber das wollte ich gar nicht kommentieren. Es sind die kleinen Ungenauigkeiten in den diversen Artikeln, die meiner Meinung nach fatal sind.
Im „Hintergrund“ zu den Berichten heißt es, „die Teilnehmer [an den Eingliederungsmaßnahmen Arbeitsgelegenheiten] sollen gemeinnützige Tätigkeiten ausüben“. Genau das schreibt das Gesetz nicht vor, dort wird lediglich eine „im öffentlichen Interesse liegende“ Tätigkeit verlangt. Im öffentlichen Interesse liegend sind nach offizieller Lesart alle Tätigkeiten, die der Allgemeinheit mittel- oder unmittelbar zu Gute kommen. Im Gesetz angelegt ist damit bereits die massenhafte Ausweitung der „Ein-Euro-Jobs“ und deshalb ist dies als ein schwerer Geburtsfehler der Hartz IV-Gesetze anzusehen.
Weiter heißt es: „Dafür bekommen sie 1 bis 2,50 Euro je Stunde — zusätzlich zu Regelsatz (359 Euro monatlich) und Miete.“, während im Artikel von einem „Gehalt“ die Rede ist. Hier wird suggeriert, es handele sich um einen Zuverdienst. Den Teilnehmern wird aber lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt, aus der sie den Mehraufwand für Fahrten zum Job, Reinigung der Arbeitskleidung etc. bestreiten müssen. In der Regel wird diese Entschädigung also allein dadurch aufgebraucht, dass jemand unter Sanktionsandrohung in diese Maßnahme gezwungen wird. Zusätzlich zum Regelsatz ist dies nicht…
PS: Im Greifswalder Lokalteil („Klage gegen Dumpinglöhne gefordert“) schafft es die ARGE Greifswald doch tatsächlich, einen offensichtlich gegen betrügerische Arbeitgeber gerichteten Antrag in eine Anklage gegen angebliche „Hartz IV-Betrüger und Sozialschmarotzer“ zu wenden, oder wie ist der Hinweis zu verstehen, dass die ARGE „bei Löhnen von einem Euro … aber davon aus [gehe], dass der Arbeitnehmer neben dem Lohn Schwarzgeld bekommt“? Woher stammt diese Erkenntnis?



1. lupe
Kommentar vom 28. Januar 2010 um 18:52
Ein Phänomen bleibt, dass die OZ immer noch 136000 Abonnenten hat, die für die Märchenstunden Geld ausgeben.
Denn wer garantiert dafür, dass alles andere, was in der OZ steht, richtig ist? Ich rate immer wieder zu allergrößter Vorsicht.