Nachtrag zu: Hartz-IV-Härtefallkatalog: Bürokratische Stümperei

Ich weiß ja nicht, von wann die Pressemitteilung der grünen Bundestagsfraktion ist, aber im heute veröffentlichten Katalog des BMAS heißt es: “Diese Aufzählung ist nicht abschließend.” (Hervorhebung im Original) Mehr hier

Dies eröffnet der Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, selber Tatbestände zu formulieren, bei denen ein Härtefall gegeben ist. Natürlich wird sich jede ARGE an den Katalog des BMAS halten und diese Öffnungsklausel geflissentlich übersehen. Dennoch ist jede/r gut beraten, sich zu informieren und ggf. zu klagen. Ohne Klage wird´s nicht gehen.

1 Kommentar und 1 Trackback/Pingback

1. Ronald

Kommentar vom 18. Februar 2010 um 02:05

Lieber Gregor,

ich denke du wirst selbst erkennen, dass dies am grundsätzlichen Problem nichts ändert. Also warum schaffen wir eine Situation, in der jemand klagen musss, selbt wenn er recht bekommmt? Wir haben doch alle eine parzifistische Grundeinstellung, warum zwingt ihr uns um mit Brechts Worten zu sprechen, die Kanonen umzudrehen und auf euch zu schießen?

2. Verfassungsfeindliche Bestrebungen - Greifswald wird Grün

Pingback vom 19. Februar 2010 um 15:26

[...] Vorgestern schrieben ich und andere noch, dass viele zusätzliche, wiederkehrende Bedarfe beim ALG II, wie sie das Bundesverfassungsgericht bei Härtefällen fordert, gegen die Behörden sicher nicht ohne Klagen durchzusetzen sein werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht jetzt aber noch einen Schritt weiter und zeigt ein Verfassungsverständnis, das sich offen gegen unser höchstes Gericht stellt. Doch im Einzelnen: [...]

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