Gutachterausschuss *update*
Der berühmte und immer wieder bemühte Gutachterausschuß der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Vorsitzender: Hans-Georg Klein, beruht auf der Gutachterausschussverordnung des Landes M-V.
Interessant ist der dritte Paragraph der Verordnung über die Bestellung der Mitglieder des Ausschusses:
§ 3
Bestellung der Mitglieder
(1) Der Vorsitzende, der Stellvertreter sowie die ehrenamtlichen weiteren Mitglieder werden vom Innenminister für die Dauer von vier Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist unbeschränkt zulässig. Der Innenminister kann das Recht zur Bestellung im Einzelfall auf den Landrat oder den Bürgermeister (Oberbürgermeister) delegieren.
(2) Das Vorschlagsrecht für die zu bestellenden Mitglieder des Gutachterausschusses steht der Gebietskörperschaft zu, für deren Bereich der Gutachterausschuß gebildet ist.
(3) Bei den Vorschlägen für Mitglieder nach § 2 Abs. 4 und 5 sind zu beteiligen:
1. die Oberfinanzdirektion,
2. die Architektenkammer,
3. das Landwirtschaftsministerium,
4. die Industrie- und Handelskammer.
[...]
(5) Der Vorsitzende und die Stellvertreter dürfen nicht der Vertretung einer Gebietskörperschaft oder einer ihrer Ausschüsse angehören, für deren Bereich der Gutachterausschuß gebildet ist.
Nach der Kreisgebietsreform soll das ganz in die Hoheit der Städte und Gemeinden übergeben werden:
Artikel 13
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Die in den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vom 6. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 401) bezeichneten Aufgaben der Bestellung und der Verpflichtung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen.
Auf der Seite der Landesregierung findet man:
“Der Gutachterausschuss beschließt [...] als Kollegialgremium i.d.R. in der Besetzung mit drei Personen (Vorsitzender und zwei ehrenamtliche Gutachter). Er ermittelt in diesen Fällen den Verkehrswert (Marktwert). Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Aber wer das Kollegium jetzt und aktuell gerade bildet, wer bestellt ist, weiß eigentlich niemand – zumindest ist nicht ins Netz gestellt, wer denn nun Mitglied im Gutachterausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist.
Vielleicht ‘mal nachfragen:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
in der Hansestadt Greifswald
Gustebiner Wende 11
17461 Greifswald
Tel.: 03834/524-177
Fax: 03834/524-184
E-Mail: u.heise@greifswald.de
Internet: www.greifswald.de
… oder bei Herrn Klein direkt!
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Update:
Immerhin ist jetzt eine Nachricht über die Publikation der Bodenrichtwertkarte erschienen.



1. Kay Karpinsky
Kommentar vom 15. März 2010 um 13:29
Vielleicht sind die Mitglieder ja auch nichtöffentlich, oder, wie die OZ schreiben würde, “geheim”. Sich auf ein gerade mal dreiköpfiges Gremium ohne nachvollziebare Legitimation zu berufen, zeigt natürlich mal wieder das allgemeine Interesse an Intransparenz.
Die empörten Reaktionen der Herren K. und A. von letzter Woche sind jedenfalls ein gutes Indiz dafür, dass der Ansatz wohl der richtige ist. Übrigens, Herr A., die Entscheidung wird nicht, wie in GTV zu hören, durch “50″ Personen getroffen, sondern durch maximal 43 (wenn alle da sind). Aber die blöde Demokratie ist ja auch sowas von lästig.
Aber vielleicht weiß Manfred Peters ja auch weiter. Der findet auf http://www.greifswald.de schließlich alles.