Pastörs verurteilt
mvregio berichtet (im Auszug):
Der Schweriner Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der NPD Udo Pastörs wurde heute vom Amtsgericht Saarbrücken zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen, dass er den Tatbestand nach § 130 STGB erfüllt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre und als Auflage soll er 6000,00 EUR an die Landeskasse Saarland zahlen.
Zu Gunsten des Angeklagten sprach, dass er voll umfänglich geständig war und keine Vorstrafen besaß. Die vorsitzende Richterin Susanne Biehl verwies darauf, dass er als Politiker einschätzen muss, welche Wirkung seine Worte haben können.
Der Verteidiger von Pastörs, Herr Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf, kündigte bereits im Gerichtssaal Berufung an. “Ich bin der Ansicht, dass das Urteil gegen meinen Mandanten keinen Bestand vor der nächst höheren Instanz haben wird. Zu Details kann ich mich erst äußern wenn mir das schriftliche Urteil vollumfänglich vorliegt. Was wir heute vor Gericht gehört haben, schien mir sehr unausgegoren und oberflächig gewesen zu sein”, so seine erste Einschätzung gegenüber MVregio News /GNN.


