Vorsicht! Die GEMA greift ab!

Hiermit warne ich alle Sternsinger, alle Gläubigen, die zu den Festen des Jahres oder auch sonst in der Kirche singen, ich warne Pfadfinder am Lagerfeuer, ich warne alle, die im Wald vor Angst pfeifen, aber auch die Sänger beim weltmeisterlichen Public Viewing: Die GEMA erhebt dafür Gebühren!

Hat man so einen Schwachsinn schon jemals in Briefform bekommen?

5 Kommentare

1. DirkNB

Kommentar vom 24. Juni 2010 um 18:48

Da können Sie doch nur froh sein, dass sich aus gleichem Anlass nicht auch noch die GvL und die VG Wort mit ihren Rechnungen gemeldet haben.
Es ist leider eine Tatsache, und das meine ich völlig wertungsfrei, dass das deutsche Urheberrecht so ist und die GEMA berechtigt, dies so zu tun.
Öffentliche Veranstaltungen mit urheberrechtlich geschütztem Material werden immer so verfolgt, wenn man denn einen Veranstalter kennt. Im Prinzip können Sie nur froh sein, dass Sie nicht auch noch Eintritt genommen haben. Dann wäre der Tarif vermutlich höher.

2. Pit

Kommentar vom 24. Juni 2010 um 21:38

Die Frage ist:

Was ist daran so verwerflich, wenn die GEMA Rechnungen stellt? Komponisten müssen auch von etwas leben!

Dirks Post enthält leider einen Fehler:
VG Wort und GVL werden sich nicht melden, da dieses Inkasso die GEMA abwickelt.
Und: Je nachdem wofür die Re ist… wenn kein GEMA-Repertoire gespielt wurde, fällt auch keine Rechnung an.

Wenn Sie GEMA so doof finden, wie soll denn die Vergütung von Urhebern, Komponisten im genaueren, vor sich gehen? Bitte nicht immer nur so platte und unreflektierte Kritik, sondern konkrete Vorschläge!

Gruß

PIT

3. Ulrich Rose

Kommentar vom 25. Juni 2010 um 09:33

Weihnachtslieder?

4. Pit

Kommentar vom 26. Juni 2010 um 11:58

Ja, auch Weihnachtslieder, Kinderlieder… haben Urheber, welche doch auch Geld für Ihre Arbeit bekommen sollen, oder?

Wenn ausschließlich Weihnachtslieder zum Einsatz kommen, welche “gemeinfrei” sind, dann muss dafür keine GEMA gezahlt werden!

Oder wie soll die einsilbige Frage verstanden werden?

5. DirkNB

Kommentar vom 26. Juni 2010 um 19:29

Mag ja sein, dass die GEMA das Inkasso für GvL und VG WOrt macht, aber die müssen die GEMA vermutlich auch im Einzelfall beauftragen. Bzw. es muss aus der Rechnung hervorgehen, für wen welcher Anteil ist.
Wie sagte doch Matthias Deutschmann mal so schön: Wenn irgendwo ein Chello umfällt, kommt gleich die GEMA und fragt: Wer hat das komponiert. ;-) Wenn Herr Rose vor der GEMA nachweisen kann, dass er nur gemeinfreie Musik gespielt hat (Playliste, wobei die Richtigkeit schwierig nachzuweisen sein wird), gibts vermutlich nur eine Bearbeitungsgebühr.
Was lernen wir daraus: Erst anmelden, dann abspielen.

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