Volksgesundheit *Update*
Während sich die Sarrazins, Mißfelders, Metzgers und Horns dieser Republik noch Sorgen darüber machen, dass jede Erhöhung der Regelleistung beim ALG II ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie sei, ist die Bundesregierung schon weiter. Nach einem Bericht von RP-online sollen “Ausgaben für Alkohol und Tabak künftig grundsätzlich nicht mehr für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze herangezogen” werden. Da bekanntlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.10 die Regelleistung neu berechnet werden muss, und zahlreiche Stellungnahmen, u.a. der Diakonie, von einer Regelleistung deutlich über 400 Euro (derzeit 359 Euro) zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums ausgehen, erklärt man einige Positionen nicht mehr zum Bedarf zugehörig. So einfach ist das. Und das, obwohl das Konsumverhalten der Bevölkerung im unteren Fünftel der Einkommen für die Berechnung herangezogen muss.
Das kann aber auch noch weiter gedacht werden:
“Die Unterbringung von ALG II-Empfängern in Gemeinschaftshäusern, wo dann die Mütter in Eigeninitiative (die wird bei uns ja viel zu wenig ausgeübt) Betreuungsgruppen bilden, während alle arbeitsfähigen ALG II-Empfänger zur nächsten Firma gefahren werden, wo sie für 0 Euro arbeiten, jedoch dafür Kost und Logis im Gemeinschaftshaus erhalten (durch körperliche Ertüchtigung und strenge Rationierung von gesunder Kost würden auch die Krankenkosten sich in Grenzen halten). Soziale Kontakte, Bildung, Kommunikation – all das könnte man regeln und vielleicht würde sogar die Firma dann für die Unterbringung zahlen, käme immerhin noch günstiger als eine normale Vollzeitstelle zu zahlen. So hätten alle etwas davon: die Firma (ist nicht alles, was die Wirtschaft am Leben hält, gemeinnützig?), die ALG IIler, die sich endlich wieder als Mitglied der arbeitenden Gesellschaft sehen können und natürlich jene, die sowieso meinen, dass nur die Kranken und Hilflosen Gelder vom Staat bekommen sollen, während der Rest auch für 0 Euro arbeiten könnte um zurückzuzahlen, was die Gesellschaft ihm zahlt. Da aber allzuschnell das Wort “Arbeitslager” fällt, wird so weit niemand gehen, obwohl imho genau dahin die Reise geht: ein Heer von Billig- bis Nulllohnarbeitskräften, das sich durch “Maloche für Lau” seine Akzeptanz innerhalb einer (Parallel)gesellschaft verdient weil ja nur der, der arbeitet, auch essen soll. Mehr bei Telepolis…
Update: Wir reden über ca. 14 Euro, die in der monatlichen Regelleistung für Tabakwaren und Alkoholika vorgesehen sind. Siehe hier



1. Kay Karpinsky
Kommentar vom 2. September 2010 um 16:15
Dessen ungeachtet bin ich im Sinne der Vorbildfunktion dennoch weiterhin dafür, auf Empfängen und ähnlichen aus öffentlichen Haushalten finanzierten Veranstaltungen generell auf die Bereitstellung von Alkoholika zu verzichten. So manch einer gewöhnt sich im Amte schnell daran, sich bei solchen Anlässen routiniert durchzusaufen.