Pressemitteilung: Polizeiaufnahmen auf Gedenkveranstaltung waren unzulässig

Auf der Gedenkveranstaltung für Eckhard Rütz, der vor zehn Jahren einem rechtsextremistischen Angriff zum Opfer fiel, beteiligten sich am gestrigen Donnerstag 80 Greifswalderinnen und Greifswalder und setzten so ein wichtiges Zeichen gegen Ausgrenzung und für Toleranz.

Getrübt wurde das Bild leider durch das Verhalten von Polizisten in Zivil, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gedenkveranstaltung Bildaufnahmen machten. Dazu erklärt Peter Madjarov vom Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen: „Diese Polizeiaufnahmen können wir nicht akzeptieren, es liegt hier eindeutig ein rechtswidriges Verhalten vor. Das Anfertigen von Bildaufnahmen auf öffentlichen Versammlungen ist unzulässig, solange nicht konkrete tatsächliche Anhaltspunkte eine absehbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung belegen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass bloße Vermutungen und abstrakte Verdachtsmomente nicht genügen. Wenn etwa die Gedenkrede von Dompfarrer Matthias Gürtler als verdächtig gilt, dann müssen wir nach dem Grundrechtsverständnis der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern fragen. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu verspielen, muss sie auf dem Boden des Rechtsstaates bleiben.“

Dr. Ullrich Bittner, Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt: „Auf der letzten Sitzung der Bürgerschaft hat der Oberbürgermeister diesen Jahrestag ausdrücklich gewürdigt und die ganze Bürgerschaft zu einer gemeinsamen Schweigeminute aufgefordert. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass engagierte Greifswalderinnen und Greifswalder gestern ein klares Zeichen für die Stärkung der Zivilgesellschaft gesetzt haben. Wenn jetzt auch nur der Ansatz unternommen wird, diese Leute zu kriminalisieren, so ist das absolut kontraproduktiv.“

13 Kommentare bei „Pressemitteilung: Polizeiaufnahmen auf Gedenkveranstaltung waren unzulässig“

  1. […] 26.11.2010 15:00 Uhr: In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt Peter Madjarov vom Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen: „Diese Polizeiaufnahmen […]

  2. Ich möchte mich nicht positionieren aber deutlich machen, dass gerade aus dem Umfeld der sogenannten „Antifa“ mit Verstössen gegen das Strafrecht zu rechnen ist. In Greifswald wurde vor kurzer Zeit ein Student aus dem Verbindungsumfeld auf offener Strasse verprügelt.

    Somit kann ich verstehen warum der Staatsschutz die Aktivitäten der Antifa „begleitet“. Das darin auch der Grund zu finden ist warum sich die Stadt nur ungern am Bündnis „beteiligt“ is klar.

    Das was mit den Obdachlosen in Greifswald geschehen ist ist schlimm. Ich werde allerdings das Gefühl nicht los, dass das Umfeld der „Antifa“ bewusst solche Taten für eigene Zwecke instrumentalisiert. Das bitterböse Bild von tötenden Neonazis lässt sich vermutlich so nicht mehr zeichnen wenn man die besoffenen Bubis gesehen hat. Warum diese Taten den „jetzt aufkeimenden “ Neonaziaktivitäten zugerechnet werden ist mir ebenso unklar. Im Umkehrschluss eine offene Frage an Personen die mit Obdachlosen arbeiten. So wie die fleissigen Hände der „Wolle“ Habt Ihr je Antifa Aktivisten gesehen die sich für lebende Obdachlose eingesetzt haben?

    Auf der Internetpräsenz der „Antifa“ steht:
    „Die Stadt und das kollektive Gedächnis derer, die sich selbst als Zivilgesellschaft hochstilisieren, haben die Mordnacht, das neonazistische Motiv und das Opfer vergessen und verdrängt. “
    „Die Greifswalder Zivilgesellschaft vermag es nicht, aus eigenem Antrieb heraus, über sich selbst zu reflektieren und die Greifswalder Gedenkpolitik kritisch zu betrachten. Da nützt es nichts Bürgerkonferenzen und Aktionspläne „gegen Rechts“ zu initieren, wenn nicht einmal der Opfer neonazistischer Gewalt gedacht wird.“

    Die Antifa unterscheitet sich vielleicht im „höheren Ziel“ von anderen faschistischen Organisationen. Die Methoden der Antifa sind identisch mit denen der politischen Gegner. Das macht mir Angst. Verurteilungen wegen Brandstiftung wie kürzlich in Rostock ebenso. Da erscheinen die Brandanschläge auf das Haus von Greifswalder Verbindungsstudenten mit kleinen Steinwurfeinlagen in beleuchtete Fensterscheiben in einem anderen Licht.

    „Verschiedene Antifa-Gruppen, insbesondere aus dem Umfeld der Autonomen-Szene, stehen in Deutschland unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden. Die Antifa-Bewegung wird von verschiedenen Seiten sowohl in ihrem theoretischen Ansatz als auch ihrem Auftreten aufgrund ihres verwendeten Faschismus- und Rassismusbegriffes sowie ihres diskursbestimmten Verhältnisses zur Gewaltanwendung kritisch bewertet. (wikipedia)

    1. Für alle die nicht wissen warum ich von „Antifa“ schrieb:

      http://schonvergessen.blogsport.de/ (Webseite Bündnis)

      http://antifahgw.blogsport.de/ (Webseite Antifa HGW)

      informiert Euch…

      1. Ein jeder der im Sommer auf dem Markt ein Fussballspiel gesehen hat darf hier vergleichen ob seine Ansichten sich mit denen der „Antifa“ decken.

        „Das Public Viewing schien sowieso, wie auch in den Jahren zuvor, eher der Ort zu sein, an dem mensch im Kollektiv das wieder neu entdeckte Nationalgefühl zelebrierte und den Stolz auf die „eigene“ Nation zum Ausdruck brachte. Pünktlich zu jedem Spiel der „deutschen Jungs“ entstand obendrein eine „Wohlfühloase“ für Faschist_innen und Nationalist_innen auf dem gesamten Marktplatz. Nicht selten suchten Fans, die mit einer anderen Mannschaft als der deutschen sympathisierten, beim Anblick des deutschen Mobs das Weite.
        Dies ist jedoch auch kaum verwunderlich bei einer Veranstaltung, in deren Verlauf die Reichs-Kriegsfahne unbehelligt geschwungen werden kann – abermals kein Einzelfall.
        Auch die Bullen leisteten ihren Beitrag zum gelungenen Abend, indem sie lieber Radfahrer_innen anhielten und Strafgelder verhängten, statt sich um die betrunkenen Deutschlandbratzen zu kümmern, die randalierend und gröhlend durch die Innenstadt zogen.“

    2. Du übersiehst leider, dass das, was du forderst und die Polizei praktiziert, ganz klar verfassungswidrig ist. Ich empfehle dir, die entsprechenden Urteile des BVerfG durchzulesen (BVerfGE 69, 315, 353 f, 362 = NJW 1985, 2395, 2398, 2400; BVerfG(K) NVwZ-RR 2000, 554; NJW 2001, 2069, 2070, 2071; BVerfG(K) NJW 2010, 141; BVerfG(K) NVwZ-RR 2010, 625). Noch mal zur Wiederholung: bloße Vermutungen und abstrakte Verdachtsmomente genügen nicht.
      Ich finde es auch fatal, das Leute wie du sich mit bürgerlichem Anschein daran machen, rechtsradikalen Morde zu relativieren und stattdessen die Leute zu kriminalisieren, die gegen das Vergessen kämpfen. Die Mörder von Eckard Rütz handelten mit rechtsradikalen Motiven, dass hat Pfarrer Gürtler in seiner Rede schön klargestellt. Ihn jetzt mit solch einem Kommentar zu diskreditieren und gleichzeitig die Polizei zum Verfassungsbruch aufzurufen, verraten einen äußerst gefährlichen Umgang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deine nachgeschobenen Beteuerungen „Damit ihr mich nicht falsch versteht“ erscheinen da eher wie Lippenbekenntnisse.

      1. Keines Deiner Urteile sagt etwas über das Fotografieren von Versammlungen aus. Demzufolge ist es wohl nicht verfassungwidrig. Sollte ich mich irren bitte ich um einen kleinen Hinweis mit entsprechendem Link.

        Ansonsten bleibt die Frage warum die Morde an Klaus Dieter Gerecke und Eckhard Rütz für eine Demonstration instrumentalisiert werden die „auf die aktuell wiedererstarkenden Neonazistrukturen in Greifswald und MV“ aufmerksam machen soll.

        Selbst Herr Brodkorb schreibt:
        „Wer den „Kampf gegen Rechts“ aufmerksam beobachtet, wird ihn überall registrieren: eben diesen sozialistischen Wettbewerb um die Frage „Wer ist eigentlich der antifaschistischste Antifaschist?“ Es gewinnt, wer die meisten Kerben in seine Küchentischplatte hauen kann: Für jeden „Nazi“, den man ausgehoben, für jeden „Skandal“, den man aufgedeckt oder insinuiert hat, gibt es wieder ein paar zusätzliche Karma-Punkte. Aber nicht nur das. Mehr als die bloße Zahl zählt natürlich die Raffinesse, mit der in kriminalistischer Höchstleistung Nazis an Stellen entdeckt werden, an denen nicht einmal Hitler welche finden könnte. Das Fatale ist nur, dass der qualitative mit dem quantitativen Effekt Hand in Hand geht. Denn unentdeckte Nazis gibt’s wie Sand am Meer…“

        Unter diesen Aspekten bin ich Dir also nur dankbar für Deine Äusserungen über meine Persönlichkeit. Denn wenn Du nur gründlich suchst wirst Du in allen etwas nazitypisches finden. Wie sagte Herr Brodkorb : “ Wer den Hammer im Kopf hat wird nur Nägel sehen“

        Gern auch ein Link zum spannenden Artikel:
        „Die übersteigerte und so entschlossene Bekämpfung eines Gegners, dass es zu einer Anverwandlung kommt, zu einer unbewussten Kopie der Methoden und Motive des eigentlich Ablehnungswerten“
        http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=3994

        1. Martin, einfach mal ins Gesetz gucken, das ist das Mindeste: § 12a VersammlungsG: „Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ Was ausdrücklich im Gesetz steht, müssen die Polizisten wissen. Die Urteile habe ich zur Verdeutlichung angeführt, dass im vorliegenden Fall offensichtlich keine ausreichende Gefährdung vorlag, um Bildaufnahmen zu rechtfertigen.

          Ich weise auch ausdrücklich darauf hin, dass NICHT bei der Antifa-Demo fotografiert wurde, sondern bei der Gedenkveranstaltung, bei der eben auch Vertreter_innen von Stadt, Kirche, Studierendenschaft etc. anwesend waren.
          Ich kann die gerne erklären, warum selbst die Überwachung der Antifa-Demo problematisch ist, aber darum geht es hier gar nicht. Es ist gefährlich, wenn alle, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, selbst als Extremist_innen bezeichnet werden.
          Schon mal vorsorglich: Ich gehe nicht auf deine Ablenkungsversuche ein. Das Forografieren auf der Gedenkveranstaltung für Eckard Rütz war rechtswidrig, das ist meine Aussage. Wenn du sie sachlich widerlegen kannst, dann diskutiere ich gerne. Wenn du aber nicht mal das Gesetz kennst oder es ignorierst macht eine Diskussion keinen Sinn.

  3. „Eine besondere Spielart rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten glaubt man in Mecklenburg-Vorpommern ausgemacht zu haben, den Mord an Obdachlosen. In diesem Sommer (2000) sind bereits drei Obdachlose im Bundesland an der Ostsee brutal ermordet worden; am 23. Juni der stadtbekannte Greifswalder Berber Klaus-Dieter Gerecke, am 9. Juli in Wismar der Obdachlose Jürgen Seifert und zuletzt im Usedomer Badeort Ahlbeck Norbert Plath am 24. Juli.

    Diese drei Verbrechen weisen die Gemeinsamkeit auf, dass die mutmaßlichen Täter und Täterinnen alle sehr jung waren und zumindest entfernt der rechten Szene zugeordnet werden, zum Teil sogar selber eine rechtsextreme Motivation zur Tat anführen. Doch allein damit lässt sich ein Paradigmenwechsel innerhalb der organisierten extremen Rechten nicht nachweisen. Die nachprüfbaren Verbindungen der jugendlichen TäterInnen zur NPD, den Freien Kameradschaften oder ähnlichen Strukturen sind äußerst dürftig. Bei der Einordnung dieser Morde als rechtsextreme Verbrechen entsteht sogar der Eindruck, dass die tatsächlichen Beweggründe für die Taten in den Hintergrund gedrängt werden sollen.

    Bei allen drei Morden gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass Geld das erste Tatmotiv war. So waren der Greifswalder Klaus-Dieter Gerecke und der Haupttäter höchstwahrscheinlich sogar miteinander bekannt, da sie eine Zeitlang im selben Sozialwohnblock gelebt hatten. Der Täter, dessen Vita sich wie ein Beispielfall aus einem Lehrbuch für Sozialarbeit liest (Zerrüttetes Elternhaus, Heimaufenthalte, frühe Gewalterfahrung und -ausübung, kleinkriminelle Delikte, Lebensstandard auf unterstem Sozialhilfeniveau), war zusammen mit zwei Freundinnen am 23. Juni auf der Suche nach Geld und glaubte mit dem Obdachlosen ein Opfer, schwach und wehrlos genug, gefunden zu haben.“

    http://www.freitag.de/2000/33/00330302.htm

  4. Abschliessend ist es mir wichtig hier nicht falsch verstanden zu werden. Darum an dieser Stelle die Worte von OB und Bürgerschaft die wunderbares Zeugnis von Anteilnahme sind ohne dabei zu instrumentalisieren.

    „Sehr geehrter Herr Bürgerschaftspräsident, meine sehr verehrten
    Damen und Herren!
    Vor zehn Jahren, in der Nacht vom 24. auf den 25. November
    2000 wurde der obdachlose Greifswalder Bürger Eckard Rütz
    Opfer eines menschenverachtenden Überfalls. Er starb am 25.
    November an den schweren Kopfverletzungen, die ihm drei
    jugendliche Täter mit Baumstützpfählen zugefügt hatten. Das
    Landgericht Stralsund verurteilte die jungen Männer, 16 und 21
    Jahre alt, wegen Mordes. In der Urteilsbegründung stellte es eine
    vom Nationalsozialismus geprägte Gesinnung und die Verachtung
    der Angeklagten für die Lebensweise als Obdachloser
    fest.
    Eckard Rütz war nach der Ermordung des stadtbekannten Obdachlosen
    Klaus-Dieter Gerecke am 24. Juni 2000 das zweite
    Opfer innerhalb von fünf Monaten. Gerecke wurde erschlagen,
    weil im Weltbild der jugendlichen Täter (2 junge Frauen und
    ein Mann) kein Platz für einen Obdachlosen war.
    Die Rechtfertigung für ihre Tat schöpften die jungen Mörder
    aus der rechtsextremistischen Ideologie der NPD.
    Die Taten liegen 10 Jahre zurück, doch sie sind nicht vergessen.
    Aus dem Sitzungssaal der Greifswalder Bürgerschaft haben wir
    die Verpflichtung an sie zu erinnern.
    Der Tod von Klaus-Dieter Gerecke und Eckard Rütz hat die
    Greifswalder Öffentlichkeit tief bewegt und empört. Er löste eine
    Bewegung aus, die bis heute nachwirkt.“

    „Klaus-Dieter Gerecke und Eckard Rütz starben vor zehn Jahren
    einen sinnlosen Tod.“

  5. @Peter, einfach mal Urteile einbringen die mit dem Sachverhalt zu tun haben. Ich habe in Deine Urteile geschaut und konnte nichts relevantes entdecken. Einen Tip, dass der Fehler diesbezüglich bei mir liegt habe ich auch nicht erhalten.

    Da Du jetzt einen neuen Paragraphen in unsere Unterhaltung einbringst lass es uns kurz machen. Die Paragraphen 19a und demzufolge 12a des VersG hast Du oben eingefügt.

    Die Faktenlage hier ist eindeutig. Falls Du es bereits vergessen hast führe ich es gern an. Am 3. Oktober 2009 zogen ca. 100 Personen von der MENSA in Richtung Karl Marx Platz. Dort angekommen spalteten sie sich in zwei Gruppen und attackierten das Haus der Markomannia und die anfahrende Polizei.
    Die Polizei, die in der Nacht 35 Beamten aus Anklam und Neubrandenburg nach Greifswald schickte, schreibt weiter:

    “Die vermummten Personen waren gewaltbereit. Dafür sprachen die mitgeführten und geworfenen Schottersteine und die Tatsache, dass einige von ihnen Körperschutz, wie zum Beispiel an den Schienbeinen, trugen.”

    Die „Greifswalder Antifa“ schreibt dazu auf Ihrer Seite stolz:
    „Am Abend des 3. Oktobers versammelten sich vor der Greifswalder Mensa rund 150 Menschen zu einem Spontankonzert. Die anwesenden Personen, machten auf Transparenten, Schildern und mit Sprechchören klar , dass sie keinen Bock auf Deutschland und Einheitsfeierei haben. Pyrotechnische Effekte unterstützen die ausgelassene und entschlossene Stimmung. Das ganze Konzert über zeigten sich die Bullen nur zurückhaltend und so konnte ein unkommerzieller Freiraum genutzt werden. An diesem Ort wurde 2001 der Obdachlose Eckard Rütz von Neonazis ermordet. Durch den Einsatz von Antifaschist_innen konnte vor 2 Jahren ein Gedenkstein eingeweiht werden. (www.SCHON-VERGESSEN.tk)
    Nach dem reibungslosen Auftreten der Bands wurde spontan durch die Greifswalder Innenstadt demonstriert. Obwohl die Bullen mit 2 Wannen versuchten die Demo zu begleiten wurden zahlreiche Bengalos und Böller gezündet. Als die Sponti am Karl-Marx-Platz ankam wurde ein wartendes Polizeiauto angegriffen und der rechten Burschenschaft Markomannia die Fenster entglast. Danach verstreuten sich die Teilnehmer_innen im Greifswalder Stadtgebiet. Glücklicherweise gab es keine Festnahmen.“
    http://antifahgw.blogsport.de/2009/10/10/erfolgreiche-aktion-gegen-deutsche-zustaende-in-greifswald/#more-207

    Da die Personen die solche Anschläge als „erfolgreich“ bezeichnen sich im Bündnis schon-vergessen engagieren und dieser Vorfall erst ein Jahr zurückliegt sehe ich Anhaltspunkte gegeben die die Annahme rechtfertigen, dass von den sich dort treffenden Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.

    http://www.webmoritz.de/2009/10/04/steinwurfe-auf-burschenschaft-markomannia/

    1. Schön, dass du begriffen hast, dass Bildaufnahmen verboten werden können. Aber erst alles abstreiten, bis es nicht mehr zu leugnen ist…
      Was du schilderst, sind keinesfalls konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhelbliche Gefahr, sondern eben bloß abstralte Vermutungen. Wenn ganze Versammlungen (inkl. den stadtbekannten Gewalttätigen Gürtler, Dembski etc.) überwacht wird, weil daran ein Bündnis teilnimmt, das mit einem anderen Bündnis Verbindungen hat, das vor über einem Jahr zu einem anderen Anlass eine Versammlung veranstaltet hat, bei deres zu Ausschreitungen kam, dann ist das wirklich nicht konkret. Wenn du berpcksichtigst, dass die Gedenkveranstaltungen für Rütz immer friedlich waren, verbietet sich die Annahme eine Gefahr aufgrund der Historie der Veranstaltung. Da sich am Donnerstag alle Personen ruhig verhielten und trauerten, sind deine Annahmen abstrus. Warst du überhaupt vor Ort? Falls ja, müsstest du ja eigentlich wissen wie gefährlich es zuging…

      1. Alles abstreiten ist ja auch ein feiner Begriff für:

        „dass gerade aus dem Umfeld der sogenannten “Antifa” mit Verstössen gegen das Strafrecht zu rechnen ist.“

        „Verschiedene Antifa-Gruppen, insbesondere aus dem Umfeld der Autonomen-Szene, stehen in Deutschland unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden.“

        Und wenn Du der Meinung bist, dass der direkte Bezug den die Antifa zieht kein hinreichender Anfangsverdacht ist so soll es Dein Meinung sein.
        Praktisch gab es ja noch nie Vorkommnisse wo sich gewaltbereite Personen aus dem Umfeld der „Antifa“ aus dem friedlichen Teilnehmerfeld lösten um Randale zu machen.

        In diesem Sinne

  6. OVG Münster stärkt Demonstrationsrechte – Filmen von Atomtransport-Demo war rechtswidrig
    30. November 2010
    Bonn – Im Vorfeld der geplanten Castor-Transporte von Ahaus nach Majak, von Jülich nach Ahaus sowie von Frankreich nach Greifswald hat das OVG Münster erstmals der Polizei in Sachen Videobeobachtung klare Grenzen aufgezeigt und die Demonstrationsrechte deutlich gestärkt. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts unter OVG-Präsident Dr. Bertrams erklärte das OVG das polizeiliche Filmen einer Demonstration gegen Urantransporte im Juni 2008 für rechtswidrig (Aktenzeichen 5A 2288/09). Damals hatte die Polizei in Münster mit einem Kamerawagen während der gesamten Demonstration die Teilnehmer frontal von vorne gefilmt.

    Konkret wies das OVG den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zurück, gegen einen ähnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom August 2009 (Aktenzeichen 1K 1403/08 Münster) die Berufung zuzulassen. „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Videobeobachtung der Versammlung (…) rechtswidrig war,“ heißt es im jetzigen OVG-Beschluss. „Der konkrete Einsatz der Kameraübertragung (war) geeignet, bei den Versammlungsteilnehmern das Gefühl des Überwachtwerdens mit den damit verbundenen Unsicherheiten und Einschüchterungseffekten zu erzeugen,“ stellt das OVG unmissverständlich klar.

    Zudem kritisiert das OVG, dass „auch ohne Speicherung eine intensive, länger andauernde und nicht nur flüchtige Beobachtung selbst einzelner Versammlungsteilnehmer auf einem Monitor im Fahrzeuginnenraum möglich (war),“ und folgert daraus, „Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können (…), weil sie nicht übersehen können, ob ihnen daraus Risiken entstehen können.“

    „Innenminister soll Polizei-Kameras abschalten“

    Die Anti-Atomkraft-Initiativen, die die Klage des Demonstrations-Anmelders gegen die Videobeobachtung unterstützt hatten, sehen sich voll bestätigt. „Dies ist bundesweit das erste OVG-Urteil zu polizeilicher Videobeobachtung auf Demonstrationen. Immer wieder filmt die Polizei auf Demos, ohne dass Teilnehmer erkennen können, was mit den Aufnahmen nachher passiert. Wir fordern nun als Konsequenz NRW-Innenminister Jäger auf, die Polizei-Kameras auf Demonstrationen abzuschalten und die Versammlungsfreiheit gemäß den OVG-Vorgaben zu schützen,“ erklärte Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus.“
    (SOZ – Saarländische Online-Zeitung)

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