Pressemitteilung zur Diskussion über Graffiti: Stadt muss haltlose Anschuldigungen zurücknehmen

Gregor Kochhan: Missachtung der Unschuldsvermutung ist nicht hinnehmbar.

Zur aktuellen Diskussion über illegale Graffiti und den Äußerungen aus der Stadtverwaltung dazu erklärt Gregor Kochhan für den Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Versuche der Stadt Greifswald, eine Verknüpfung zwischen Graffiti an Greifswalder Gebäuden und den jüngsten Anti-Atom-Protesten herzustellen, sind vollkommen haltlose Anschuldigungen. Wir fordern die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung auf, ihre Äußerungen entweder zu belegen oder zurückzunehmen. Die bisherigen Vorwürfe müssen schlicht als Verleumdung und grundlose Kriminalisierung bezeichnet werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die örtliche Verwaltung meint, die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen zu können.“

Gregor Kochhan weist darüberhinaus darauf hin, dass auch der angekündigte Einsatz von Mitarbeitern der ABS rechtswidrig ist: „Wieder einmal liegt hier anders als vorgeschrieben keine ‚zusätzliche Aufgabe‘ vor. Der Bereich des Ordnungsrechtes gehört zu den Pflichtaufgaben, deren Erfüllung nicht ALG-II-Berechtigten übertragen werden darf.“

„Die Verknüpfung zwischen Graffiti und Castor-Protesten hat unsere bündnisgrüne Landtagskandidatin Ulrike Berger bereits zu Recht als ‚abwegig‘ zurückgewesen. Dem ist nichts hinzuzufügen.“

Ein Kommentar bei „Pressemitteilung zur Diskussion über Graffiti: Stadt muss haltlose Anschuldigungen zurücknehmen“

  1. […] Nun reagiert auch der Kreisvorstand von Bündnis 90/ Die Grünen mit einer Pressemitteilung, erklärt die “Missachtung der Unschuldsvermutung” für “nicht hinnehmbar” und fordert die Stadt auf, die “haltlosen Anschuldigungen zurückzunehmen”. Willkommen in der Welt der schriftlichen Auseinandersetzung: „Die Versuche der Stadt Greifswald, eine Verknüpfung zwischen Graffiti an Greifswalder Gebäuden und den jüngsten Anti-Atom-Protesten herzustellen, sind vollkommen haltlose Anschuldigungen. Wir fordern die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung auf, ihre Äußerungen entweder zu belegen oder zurückzunehmen. Die bisherigen Vorwürfe müssen schlicht als Verleumdung und grundlose Kriminalisierung bezeichnet werden. ” (Pressemitteilung) […]

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