Option oder Gemeinsame Einrichtung: GRÜNE beantragen Verschiebung der Entscheidung

Gregor Kochhan: Zuvor Beantwortung neuer ungeklärter Fragen notwendig

Am kommenden Montag soll der Kreistag über das künftige Modell der Betreuung von ALG II-Berechtigten entscheiden. „Angesichts der neuesten Meldungen und Entwicklungen werden wir für eine Absetzung der betreffenden Punkte von der Tagesordnung plädieren“, so Gregor Kochhan, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Vorpommern-Greifswald. „Wir sehen eine Reihe ungeklärter Fragen, ohne deren Beantwortung eine unbefangene Entscheidung zwischen den beiden Modellen nicht möglich ist. Zu klären ist, ob es um Fragen des Modells oder um Fragen der handelnden Personen geht. Sollten Personen der entscheidende Faktor sein, müssten vor der Entscheidung über das künftige Modell diese strittigen Personalfragen geklärt werden.“

„Es ist klar, dass der Landkreis beim Optionsmodell stärker in der Haftung steht. Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Kreis, sofern er Verantwortung übernimmt, auch die Risiken in Kauf nehmen muss, zumal auch bei der Gemeinsamen Einrichtung die Kommune nicht völlig frei von Haftung ist“, so Kochhan.

4 Kommentare bei „Option oder Gemeinsame Einrichtung: GRÜNE beantragen Verschiebung der Entscheidung“

  1. Wer die „Verwaltungskreise“ sind, auf die sich der neue OZ-Volontär beruft, liegt doch wohl auf der Hand.

    Presseinformation 24. Februar

    Auskunft erteilt: Achim Froitzheim
    Telefon-Nr.: 03971 84-114
    E-Mail: a.froitzheim@landkreis-ostvorpommern.net

    Landkreis dementiert Vorwürfe gegen Sozialagentur

    Kritik an Verwaltung haltlos – Säumniszuschlag resultiert aus unklarer Rechtslage

    Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die vom Chef der SPD-Fraktion im Kreistag Ulf Demski in der Ostsee-Zeitung geäußerte Reihe von Vorwürfen als haltlos zurückgewiesen.
    „Es gibt Hinweise auf eine mögliche Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung. Eine konkrete Summe steht aber noch gar nicht im Raum, da wir uns noch im Anhörungsverfahren befinden“, stellte Kreissprecher Achim Froitzheim klar.
    Unerfindlich sei zudem, wie Demski auf die im Artikel dargestellte Summe von bis zu einer Million Euro komme.

    Höhe des Betrages steht nicht fest

    „Wenn auch derzeit die Höhe des Betrages noch nicht feststeht, deutet sich aber an, dass Forderung und Säumniszuschlag deutlich geringer ausfallen werden als die öffentlich genannte Summe“, erklärte der Sprecher.
    Die Deutsche Rentenversicherung hatte zwar am 1. Februar 2012 dem Landkreis eine Anhörung zugestellt, auf welche die Verwaltung am 13. Februar 2012 auf dem Postwege geantwortet hat.
    „Der Vorwurf, die Verwaltung habe den Kreistag nicht informiert und betreibe Geheimniskrämerei, erweist sich somit als völlig haltlos“, sagte der Sprecher.
    Schlicht falsch sind auch die Behauptungen, die Rückzahlungsforderung existierten seit längerem und Landrätin Dr. Barbara Syrbe sei für ein Stellungnahme nicht erreichbar gewesen:
    „Da ausschließlich die Jahre 2009 und 2010 untersucht worden waren, liegen die Ergebnisse logischerweise auch erst sei Anfang Februar 2011 vor. Die Pressestelle des Landkreises war übrigens am Donnerstag besetzt und ich war erreichbar, wurde zum Thema jedoch weder telefonisch noch via Mail angefragt. Ein Schelm, wer kurz vor der entscheidenden Kreistagssitzung Böses dabei denkt“, merkte Froitzheim an.
    Letztlich liegt die Ursache der Nachforderung in einer unklaren Rechtslage: Aufgrund einer Empfehlung des Deutschen Landkreistages wurden Einnahmen bei Beziehern von Grundsicherungsleistungen in einem ersten Schritt bei dem Einkommensbezieher berücksichtigt. Die Einkommensanrechnung wurde auch in der entsprechenden Kommentierung, zum Teil bis heute, als dem Gesetzeszweck entsprechend bestätigt.

    Neue Berechnungsgrundlage sofort berücksichtigt

    Durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts im November 2007 hat sich herausgestellt, dass Einnahmen auf alle im Haushalt lebenden Grundsicherungsempfänger aufzuteilen sind. So hat sich ein unterschiedlicher Leistungsanspruch für die einzelne Person ergeben.
    Der neuen Ansicht des Bundessozialgerichts hat sich die Rentenkasse angeschlossen und für die Vergangenheit festgestellt, dass sich dadurch höhere Rentenbeiträge für die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ergeben können.
    Im Rahmen einer Prüfung des Rentenversicherungsträgers wurden die Fälle, in denen nach neuer Rechtslage zu geringe Beitragszahlungen angewiesen wurden, unverzüglich zugunsten der Leistungsberechtigten kontrolliert und nachgezahlt.

    Anfrage zur Sache erst Anfang Februar

    Am 01. Februar 2012 hat die Rentenkasse nunmehr darüber informiert, dass alle offenen Fälle bearbeitet seien und sich aus diesem Grunde kraft Gesetzes ein Säumniszuschlag für verspätete Beitragszahlungen ergäbe.
    „Da die Berechnung dieses Säumniszuschlages nicht nachvollziehbar war, haben wir um Klarstellung gebeten“, sagte Froitzheim.
    Eine Antwort in Form eines Bescheides, der regelt, ob und welcher Höhe Säumniszuschläge erhoben werden, läge noch nicht vor. Vielmehr, so der Sprecher, sei auf das Schreiben der Sozialagentur eine erneute Prüfung des Vorganges und der Nachberechnung der Säumniszuschläge zugesichert worden.

    Mittel werden zweckgebunden verwendet

    Schließlich hatte Ulf Demski dem Leiter der Sozialagentur, Kurt Rabe, vorgeworfen, er habe davon gesprochen, dass seine Dienststelle jährlich rund 800.000 Euro in den Kreishaushalt abführen würde.
    „Auch dieser Vorwurf ist Unsinn. Hier findet keinerlei Co-Finanzierung der Kreisverwaltung statt, sondern es handelt sich um Mittel des Verwaltungshaushaltes zur Betreibung der Sozialagentur, die natürlich als Zahl im Haushalt auftauchen“, betonte Froitzheim. Diese anfallenden Kosten trage beim Alternativmodell der Gemeinsamen Einrichtung die Bundesagentur für Arbeit. Beim Modell der Sozialagentur sei die Kreisverwaltung in der Pflicht und bekomme für deren Betrieb Geld.
    „Somit sind diese 800.000 Euro Mittel, die zweckgebunden verwendet werden und den Arbeitssuchenden keinesfalls verloren gehen“, sagte der Sprecher.

  2. […] Ein BÜNDNISGRÜNES Blog « Option oder Gemeinsame Einrichtung: GRÜNE beantragen Verschiebung der Entscheidung […]

  3. Mission erfüllt, ARGE!
    Ein neuer Name taucht in der lokalen OZ auf , Björn Wisker.
    Er ist offensichtlich angetreten, alles was wir bisher an manipulativer Berichterstattung kennen, in den Schatten zu stellen.
    Chronologie:
    – Am 24.02 titelte und berichtete Wisker:
    „Schock für den Kreistag: Versicherung will eine Million
    … Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald droht hoher finanzieller Schaden. Die Deutsche Rentenversicherung fordert nach Angaben aus Verwaltungs-Kreisen von der Kommune zwischen 500 000 und einer Million Euro zurück. …“

    – Heute am 28.02, nachdem der Beitrag vom 24..02. bei der vereinigten Inkompetenz aus SPD, CDU und KfV die notwendige Wirkung gezeigt hat, lesen wir:
    „… Zuletzt musste die Kreisverwaltung eingestehen, dass bislang geheim gehaltene Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 136 000 Euro ausstehen. …“
    Zwischen beiden immer noch zur Diskussion stehenden Beträge liegen wohl Welten. Was ist, wenn sich auch der letztgenannte Betrag als haltlos erweist? Wird sich die OZ entschuldigen?
    Das hätte dann auch nur noch einen moralischen Wert, denn mit der gestrigen Eilentscheidung im Kreistag hat der „Verbogene Paragraph“ erst mal auf ganzer Linie gesiegt.
    Nachdem vielen Projekte seines politischen Intrigenspiels scheiterten (eigene Landratskandidatur, Unterstützung der CDU-Kandidatin im zweiten Wahlgang, folgende eigene Bewerbung zum stellvertretenden Landrat, …) kann sich einer vor Freude kaum bremsen: „Das ist ein schöner, hart umkämpfter Erfolg. … sagte SPD-Fraktionschef Ulf Dembski.“

  4. Die Kampagne zugunsten der SPD ist unübersehbar.
    Die Chefredaktion hat schnell Ersatz für den umstrukturierenden Krawalljournalisten Fischer gefunden – kontinuierlicher Hochwertjournalimus nach Art des Hauses OZ.

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